Von Bernhard Schmid 19. Januar 2026

NIS-2 noch 6 ½ Wochen Registrierungsfrist
Es ist Halbzeit für die fristgerechte Registrierung ihrer Einrichtung über das BSI-Portal, wenn sie von der NIS-2 Regulierung betroffen sind.
Wieso Halbzeit? Das Portal ist seit dem 6. Januar 2026 verfügbar; plus drei Monate Registrierungsfrist ergibt den 6. April 2026. Das ist richtig; nur die Frist läuft bereits seit dem 6. Dezember 2025, mit dem Inkrafttreten des neuen BSI-Gesetzes. Man könnte sich jetzt darüber empören, dass das BSI mit seinem verspäteten Start des Portals die Registrierungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzt hat, oder sich mit einem ähnlichen Energieaufwand einfach registrieren 😉.
Informationen zur Registrierung finden sich auf BSI - NIS-2-Starterpaket.
Zwei Zutaten, die ich vor der Registrierung klären sollte:
MUK-Account - Für die Authentisierung am BSI-Portal benötige ich für den Registrierenden mindestens ein Mein Unternehmenskonto-Account. Die Aktivierung eines neuen MUK-Accounts erfolgt über Mail und Brief und kann ein paar Tage dauern.
Organisation - bei der Registrierung benenne ich eine unpersönliche Kontaktstelle und die Kontaktpersonen für das BSI, jeweils mit Mail-Adresse und Telefonnummer. Existiert bereits eine Organisation für Informationssicherheit, z.B. ein Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) und/oder ein Informationssicherheitsteam kann ich diese direkt bei der Registrierung verwenden.
Für die Personen, die später Meldungen im BSI-Portal machen werden sind jeweils weitere persönlicher MUK-Accounts empfehlenswert.
Die eigentliche Registrierung ist dann unspektakulär und gut dokumentiert: BSI - Anleitung zur Registrierung im BSI-Portal.
Außerdem bietet das BSI noch Kickoff Webinare an:
- 20.01.2026 14:00-15:00 NIS-2 Kickoff – Das neue BSI-Gesetz und die regulierte Wirtschaft
- 03.02.2026 14:00-15:00 NIS-2 Kickoff – Das neue BSI-Gesetz und die regulierte Wirtschaft
Viel Erfolg bei der Registrierung.